Bei der so genannten Feuerbestattung wird die Asche der verstorbenen Person in einer Urne beigesetzt.
Diese Bestattungsart setzt eine Einäscherung des Leichnams voraus.
Je nach Stadt oder Gemeinde und Friedhof gelten hier andere Vorschriften bzgl. Bestattungsmöglichkeiten, Ruhezeiten, Friedhofsgebühren etc.
Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten auf Ihrem gewünschten Friedhof.
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